Autovermietung und Abschleppdienst Belter

Autovermietung und Abschleppdienst Belter

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Allgemeine Vermietbedingungen

der Firma H.u.J. Belter, Inhaber Sascha Belter e.K.

 

Bedingungen zur Anmietung und zum Führerschein
Für Bürger der EU muss bei Anmietung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Für Bürger außerhalb der EU ist ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Es ist grundsätzlich ein für die jeweilige Mietwagengruppe gesetzlich vorgeschriebener Führerschein, der seit mindestens einem Jahr gültig ist, bei Anmietung zwingend vorzulegen. Ausnahmen zur einjährigen Gültigkeit bestehen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder bei Anmietung durch Kunden mit abweichenden Regelungen im Rahmenvertrag mit H.u.J. Belter verbundenen Firmen. Ausländische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Der ausländische Führerschein muss in lateinischen Buchstaben lesbar sein. Bei Vorlage eines internationalen Führerscheins ist das zugrunde liegende nationale Dokument ebenso vorzulegen. Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet H.u.J. Belter unverzüglich zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug haftet der Mieter.

Mindestalter des Mieters/Fahrers
Das Mindestalter für den Mieter/Fahrer beträgt 21 Jahre. Für einzelne Mietwagengruppen gilt ein Mindestalter für den Mieter/Fahrer von 25 Jahren. Ausnahmen zum Mindestalter bestehen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, bei unverschuldetem Unfall oder bei Anmietung durch Kunden mit abweichenden Regelungen im Rahmenvertrag mit H.u.J. Belter verbundenen Firmen.
Mit der Zustimmung des Mieters dürfen nachfolgende Personen das Fahrzeug führen:

– Familienmitglieder

– Weitere im Mietvertrag eingetragene Fahrer

Bei Fahrzeuganmietungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags für Firmen:

– Mitarbeiter im Auftrag der Firma

Die Pflicht zur Überprüfung des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis obliegt dem Mieter für die zusätzlichen, berechtigten Fahrer. Die Eintragung von zusätzlichen Fahrern ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Mietfahrzeuge
Jedes Fahrzeugmodell wird einer Mietwagengruppe zugeteilt. Reservierungen werden nur auf die jeweilige Mietwagengruppe bestätigt. Ausstattungsdetails oder spezielle Fahrzeugmodelle können nicht bestätigt werden. Bei allen Tarifen (ausgenommen Tarif UEML) gilt eine Vorbuchungsfrist von min. 3 Tagen.

Gesetzliche Vorschriften für Transporter und LKW
Bei Mietfahrzeugen mit digitalem Tachographen ist dieser, aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch den Mieter/Fahrer zu benutzen. Sonstige gesetzliche Vorschriften, wie das Güterkraftverkehrsgesetz und die Vorschriften zu den Ladepapieren, sind ebenfalls durch den Mieter/Fahrer zu beachten.

Mietwagenpreise
Die Mietpreisberechnung erfolgt auf Basis von Nutzungszeiträumen. Bei bestimmten Tarifen werden zusätzliche Gebühren, nach gefahrenen Kilometern berechnet. Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und Kfz-Haftpflicht-Versicherung sind im Mietwagen-Basistarif enthalten. Die Mietwagen-Basistarife variieren nach Marktsituation und Mietwagengruppe. Bei allen Tarifen wird eine Kaution zwischen 350€-1500€ benötigt (Ausnahme Tarif UEML)

Haftpflichtversicherung der Mietfahrzeuge
Für alle zugelassenen H.u.J. Belter Mietfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgender Deckung abgeschlossen: EUR 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden jedoch höchstens EUR 8 Millionen pro Person.

Kosten für Kraftstoff
Die Kosten für Kraftstoff gehen zu Lasten des Mieters. Die Firma H.u.J. Belter bietet einen Betankungsservice an. Bitte informieren Sie sich bei Anmietung über die aktuellen Konditionen.

Reinigung
Die Reinigung des Mietfahrzeuges ist im Mietpreis enthalten, soweit es sich um Verschmutzungen handelt, die durch den üblichen Gebrauch entstehen. Bei starker oder extremer Verschmutzung (z.B. durch Hundehaare, Flüssigkeiten, Transport von Gegenständen etc.) können entsprechende Reinigungsgebühren berechnet werden.

Zahlungsmittel / Zahlungspflichten
Nachfolgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Diners Club Kreditkarte, Master Card, Eurocard Kreditkarte und Visa Kreditkarte. Für Mietfahrzeuge bestimmter Mietwagengruppen besteht eine besondere Regelung zum Zahlungsmittel. Einzelheiten erfahren Sie bei unserem Personal. Bitte beachten Sie die speziellen Bedingungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Unfalls; diese erfahren Sie ebenso bei unserem Personal.
Wenn die Forderung aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietkorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließlich entsprechender Abschleppkosten.

Steuer
Alle Tarife unterliegen dem jeweils gesetzlich gültigen MwSt.-Satz.

Anlieferung/Abholung des Mietfahrzeugs
Auf Anfrage bieten wir an, das Mietfahrzeug an den von Ihnen gewünschten Ort anzuliefern und/oder abholen zu lassen.
Innerhalb der Stadtgrenzen Eutins berechnen wir pro Fahrt 38,-€ brutto. Anlieferungen und Abholung von Mietfahrzeugen außerhalb der Stadtgrenzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die vereinbarte Gebühr wird auch dann fällig, sollten Sie zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht angetroffen worden sein. Gleiches gilt für jeden wiederholten Versuch.

Stornierung von Reservierungen
Für den Logistikaufwand behalten wir uns das Recht vor, im Hinblick auf nicht abgeholte Fahrzeuge oder nicht rechtzeitig stornierte Reservierungen eine Bereitstellungsgebühr zu erheben.

Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Der Mieter hat das Fahrzeug bei Übergabe auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen muss der Mieter unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeugs gegenüber H.u.J. Belter geltend machen. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit allen Papieren und Zubehör und in gleichem Zustand an den vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben. Die Mietfahrzeugrückgabe ist grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten möglich. Eine abweichende Mietfahrzeugrückgabe zu einem anderen Zeitpunkt oder Ort (z. B. Autohaus, Firma oder Hotel) ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei Zuwiderhandlung verlängert sich die Mietzeit bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Mietfahrzeug wieder im unmittelbaren Besitz der Firma H.u.J. Belter befindet.

Einreiseverbot in bestimmte Länder
Aufgrund eines erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos bei verschiedenen Automobilmarken besteht ein Einreiseverbot mit diesen Automobilmarken in bestimmte Länder. Die in der nachstehenden Abbildung genannten Regelungen sind einzuhalten. Sollten Sie das bei uns gemietete Fahrzeug in eines der gesperrten Länder verbringen oder dies versuchen, behalten wir uns das Recht vor, es durch die Polizei bzw. Grenzbehörden sicher zu stellen. Das Mietverhältnis wird zum gleichen Zeitpunkt mit sofortiger Wirkung gekündigt. Für den gesamten uns daraus entstehenden Schaden werden Sie unabhängig von den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen haftbar gemacht.

Am Ende der Seite zeigt Ihnen eine Karte die Einreiseregelungen.

Haftungsreduzierung für Schäden am Mietfahrzeug
Bei Abschluss dieser Option zum Mietvertragsbeginn reduziert sich die Haftung bei vertragstreuer Verwendung, für Beschädigungen des Mietfahrzeugs während der Mietzeit pro Schadenfall, bezogen auf die gemietete Mietwagengruppe auf 300,00 EUR bis 1500,00 EUR nach dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Dies gilt für Beschädigungen des Mietfahrzeugs während der Mietzeit pro Schadenfall. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fehlteile und Schäden durch Diebstahl, versuchten Diebstahl und Vandalismus. Wird der Abschluss der Haftungsreduzierung durch den Mieter abgelehnt, haftet der Mieter für alle Schäden am Mietfahrzeug in der Höhe des Mietfahrzeugwerts (dieser beträgt je nach Mietwagengruppe zwischen 9.000,00 EUR und 150.000,00 EUR). Besteht eine Absicherung des Schadensrisikos über die Kreditkarte des Mieters, empfehlen wir die vorherige Erkundigung über Leistungen und Bedingungen der Absicherung, damit nicht leichtfertig die Option Haftungsreduzierung abgelehnt wird.

Einschränkungen der Haftungsreduzierung:
Bitte beachten Sie die jeweiligen Mietvertragsbedingungen der Firma H.u.J. Belter. Unter anderem ist im Regelfall in den Mietvertragsbedingungen geregelt, dass die Option der Haftungsreduzierung nicht eintritt, sollte der Mieter/Fahrer in einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen haben. Gleiches gilt im Regelfall, wenn der Schaden an dem Mietfahrzeug durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters, bzw. Fahrers entstanden ist oder wenn das Mietfahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gefahren wurde. In diesen Fällen gilt, dass der Mieter trotz Abschlusses der Option Haftungsreduzierung in voller Höhe für alle Schäden am Mietfahrzeug haftet.

Verkehrsverstöße oder Straftaten:
Für Kosten und Gebühren die aus Verkehrsverstößen und Straftaten entstehen haftet der Mieter gegenüber der Fa. H.u.J. Belter in voller Höhe. Für jeden einzelnen dieser Verstöße berechnet H.u.J. Belter dem Mieter eine Aufwandsgebühr.

Verhalten bei Verkehrsunfällen
Bei Verkehrsunfällen, Verlust oder Diebstahl oder bei sonstigen, nicht unerheblichen Beschädigungen des Fahrzeugs oder bei Personenschäden haben der Mieter oder der Fahrer sofort die Polizei zu unterrichten. Die Firma H.u.J. Belter ist ebenfalls unverzüglich zu unterrichten. Auf Ersuchen von H.u.J Belter ist vom Mieter ein Unfallbericht bzw. ein Diebstahlbericht zu fertigen. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden. Soweit wie möglich sind Namen und Anschriften von Zeugen oder sonstigen Beteiligten, insbesondere beteiligte Fahrzeuge aufzunehmen und mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Ermittlung oder gerichtlichen Verfahren mit der Firma H.u.J. Belter und dessen Haftpflichtversicherer zusammenzuarbeiten. Schadenersatzansprüche werden von H.u.J. Belter bis zur Akteneinsicht gestundet, sofern zur Feststellung der Mieterhaftung Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens 6 Monate nach der Rücknahme des Fahrzeugs zu laufen. Über den Zeitpunkt der Akteneinsicht wird H.u.J. Belter den Mieter unterrichten.

Benutzung des Fahrzeugs
Dier Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf es nicht benutzt werden:

a.) zur entgeltlichen Personen-oder Transportbeförderung, ausgenommen bei LKWs oder Kleintransportern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften;

b.) zum Abschleppen, in Rennen, zu Wett- oder Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;

c.) unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;

d.) in Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, welche am Ort und zur Zeit der Benutzung gelten;

e.) auf Flächen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind.

Personaldaten
Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Eine Weitergabe an berechtigte Dritte kann erfolgen, wenn der Mieter gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt und für die Weitergabe ein sachliches Interesse gegeben ist.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Eutin.

Alle aufgeführten EUR Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hiervon ausgenommen sind die Beträge für Versicherungssummen, Versicherungsprämien und Angaben zum Schadenersatz.

Stand 01.11.2014

Im folgenden ein Überblick über die gesperrten Länder, bzw. über die Einschränkungen zur Einreise:

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